

Für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 ist nach OStrV ein sachkundiger Laserschutzbeauftragter zu benennen und schriftlich zu bestellen. Die Sachkunde ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen.
Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten für den Erwerb der Sachkunde als Laserschutzbeauftragte/r für technische Anwendungen:
LSB1 (1-tägig):
Dieses Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse über direkte und indirekte Gefährdungspotentiale beim Betrieb von Laseranlagen. Die Teilnehmer werden über die Entstehung und die Wirkung der Laserstrahlung unterrichtet und lernen wirksame Schutzvorkehrungen kennen. Zur optimalen Vorbereitung auf die Aufgabe als Laserschutzbeauftragter wird ausführlich auf den rechtlichen Rahmen sowie Vorschriften und Gesetze eingegangen.
LSB2 (2-tägig):
Dieses Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse über direkte und indirekte Gefährdungspotentiale beim Betrieb von Laseranlagen. Die Teilnehmer werden über die Entstehung und die Wirkung der Laserstrahlung unterrichtet und lernen wirksame Schutzvorkehrungen kennen. Zur optimalen Vorbereitung auf die Aufgabe als Laserschutzbeauftragter wird ausführlich auf den rechtlichen Rahmen sowie Vorschriften und Gesetze eingegangen. Zusätzlich werden Arbeitshilfen für den Aufgabenbereich des Laserschutzbeauftragten gegeben und Problemstellungen aus der betrieblichen Praxis erörtert. Aspekte der Sicherheit und des Arbeits-
schutzes werden durch Vorstellung praktischer Lösungsmöglichkeiten beleuchtet.
Beide Ausbildungsseminare sind von den Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämtern anerkannt und erfüllen die Anforderungen zur Erlangung der Sachkunde für Laserschutzbeauftragte, gemäß Anhang 3 der Unfallverhütungsvorschrift BGV B2 und der OStrV.
Mitarbeiter, die künftig für die Lasersicherheit verantwortlich sind und Laserschutzbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen möchten. Zur Anwendung in der Mikroskopie wird die Teilnahme am Kurs Laserschutzbeauftragter für medizinische Anwendungen empfohlen.