Laserschutzbeauftragter für Bau- und Vermessungsanwendungen
Laserschutzbeauftragte sind auf Baustellen unverzichtbar, seit in den überwiegend für Vermessungsaufgaben verwendeten Lasergeräten leistungsstärkere Laser der Klassen 3R und 3B eingesetzt werden. Schon Laser der Klasse 2 stellen ein Risiko dar, denn sie können bei Blendung eine vorübergehende Einschränkung der Sehfähigkeit hervorrufen und zu Unfällen führen.
Zur Unterstützung des Arbeitgebers beim sicheren Betrieb der Laser ist gemäß §5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen. Dieser muss seine Fachkenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachweisen und durch Fortbildung auf dem aktuellen Stand halten.
Dieses Seminar vermittelt ausführlich alle Informationen zum sicheren Umgang mit Lasern auf Baustellen und dient dem Erwerb der Fachkenntnisse als Laserschutzbeauftragter. Die Teilnehmer werden über das Gefährdungspotential von Baulasern informiert und lernen wirksame Schutzmaßnahmen kennen. Zur optimalen Vorbereitung auf die Aufgabe als Laserschutzbeauftragter wird ausführlich auf den rechtlichen Rahmen, Vorschriften und Gesetze eingegangen.
Unsere Ausbildungsseminare erfüllen die gesetzlichen Anforderungen der OStrV und die in der TROS Laserstrahlung definierten Anforderungen an Kurse und Prüfungen zum Erwerb der Fachkenntnisse für Laserschutzbeauftragte.
Inhalte:
- Lasersysteme für den Einsatz auf Baustellen
- Physikalische Größen und Eigenschaften von Laserstrahlung
- Biologische Wirkung von Laserstrahlung
- Lasersicherheit und -schutz
- Rechtliche Grundlagen und technische Regeln
- Praxis Lasersicherheit: Beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
- Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragte im Betrieb
Teilnehmerkreis:
Künftige Laserschutzbeauftragte, die den Arbeitgeber auf Baustellen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften der Lasersicherheit unterstützen sollen und Laserschutzbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen müssen. Koordinatoren, Aufsichtsführende und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die sich Kenntnisse der Lasersicherheit auf Baustellen aneignen möchten.
Um als Laserschutzbeauftragter bestellt werden zu können, sollten Teilnehmer die Voraussetzungen nach TROS Laserstrahlung, Teil Allgemeines, Kapitel 5.1 erfüllen:
Der Laserschutzbeauftragte verfügt über eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder über eine vergleichbare, mindestens zweijährige Berufserfahrung jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten beruflichen Tätigkeit an entsprechenden Lasereinrichtungen.
Termine und Anmeldung
Details:
Programm:
PDF des Programms
Dauer:
1 Tag
Ort:
LZH Laser Akademie GmbH Hannover oder bei Ihnen im Haus.
Teilnahmegebühr:
435,- € zzgl. ges. MwSt.
Individuelle Termine:
Wir bieten Ihnen dieses Seminar gern zu einem individuellen Termin auch schon für Kleingruppen an. Fragen Sie uns nach einem Angebot!
Ihre Ansprechpartnerin:
Dipl.-Ing. (FH) Ilka Zajons
Leitung Akademie, Sicherheitsingenieurin