Laserschutzbeauftragter für Lichtwellenleiter-Kommunikationssysteme (LWLKS)

Vor dem Betrieb von Lichtwellenleiter-Kommunikationssystemen der Gefährdungsgrade 3R, 3B oder 4 ist gemäß §5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen. Dieser muss seine Fachkenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachweisen und durch Fortbildung auf dem aktuellen Stand halten.

Gemäß TROS Laserstrahlung kann es sinnvoll sein bereits ab Gefährdungsgrad 1M und 2M einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Dies ergibt die Gefährdungsbeurteilung.
Dieses Seminar vermittelt umfassende Kenntnisse über direkte und indirekte Gefährdungspotentiale beim Betrieb von Lichtwellenleiter-Kommunikationssystemen. Die Teilnehmer werden über die Entstehung und die Wirkung der Laserstrahlung unterrichtet und lernen wirksame Schutzmaßnahmen kennen, die einen sicheren Betrieb der LWLKS gewährleisten. Zur optimalen Vorbereitung auf die Aufgabe als Laserschutzbeauftragter wird ausführlich auf den rechtlichen Rahmen, geltende Vorschriften und Gesetze eingegangen.

Unsere Ausbildungsseminare erfüllen die gesetzlichen Anforderungen der OStrV und die in der TROS Laserstrahlung definierten Anforderungen an Kurse und Prüfungen zum Nachweis der Fachkenntnisse.

Inhalte:

  • Physikalische Größen und Eigenschaften von Laserstrahlung
  • Biologische Wirkung von Laserstrahlung
  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Lasersicherheit und -schutz
  • Praxis Lasersicherheit: Beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten im Betrieb

Teilnehmerkreis:

Mitarbeiter, die künftig für die Lasersicherheit verantwortlich sind und Laserschutzbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen müssen.

Um als Laserschutzbeauftragter bestellt werden zu können, sollten Teilnehmer die Voraussetzungen nach TROS Laserstrahlung, Teil Allgemeines, Kapitel 5.1 erfüllen:
Der Laserschutzbeauftragte verfügt über eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder über eine vergleichbare, mindestens zweijährige Berufserfahrung jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten beruflichen Tätigkeit an entsprechenden Lasereinrichtungen.

Termine und Anmeldung

Wir bieten Ihnen dieses Seminar gern zu einem individuellen Termin auch schon für Kleingruppen an. Fragen Sie uns nach einem Angebot!

07.05.2024
Laserschutzbeauftragter für Lichtwellenleiter-Kommunikationssysteme (LWLKS)

Details:

Programm:
PDF des Programms

Dauer:
1 Tag

Ort:
LZH Laser Akademie GmbH Hannover oder bei Ihnen im Haus.

Ihre Ansprechpartnerin:

Dipl.-Ing. (FH) Ilka Zajons

Leitung Akademie, Sicherheitsingenieurin

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