FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Wir erweitern unseren FAQ-Bereich ständig durch neue Themen und Informationen. Sollten Sie einmal eine Frage haben, die in unseren FAQ nicht beantwortet wird, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Was muss ich bei der Anmeldung zu Ihren Lehrgängen beachten?

Sie können sich zu unseren Lehrgängen per Fax oder online anmelden.

Die Teilnehmerzahl ist in den meisten Seminaren begrenzt, um einen intensiven Dialog der Teilnehmenden untereinander und mit den Lehrenden zu ermöglichen. Sichern Sie sich Ihren Seminarplatz durch frühzeitige Anmeldung! Die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt.

Nach Buchung eines Seminars über unsere Homepage erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung Ihrer Buchung. Eine verbindliche Anmeldebestätigung erhalten Sie von uns anschließend per E-Mail. Erst dadurch kommt ein Vertrag zustande.

Da wir bis 14 Tage vor dem Termin Seminare aufgrund zum Beispiel mangelnder Teilnehmerzahl noch absagen können, achten Sie bitte auf eine entsprechende kostenfreie Stornierungsfrist bei den Hotel- und Reisebuchungen.

Was muss ich bei der Anreise mit dem PKW beachten?
 

Achtung! Bitte beachten Sie unsere Anfahrtsbeschreibung.

Hannover hat zum 1. Januar 2008 eine Umweltzone eingeführt. In die Umweltzone darf nur mit Fahrzeugen eingefahren werden, die mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet sind. Nähere Informationen zur Umweltzone finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Hannover.

Die LZH Laser Akademie befindet sich außerhalb der Umweltzone.

Hier sind ein paar Tipps für Ihre Anreise:

  • Einige Anfahrtswege führen durch die Umweltzone. Wenn Sie über die B6 (Westschnellweg) aus Süden anreisen, liegen Teile der Friedrich-Ebert-Straße und der Göttinger Straße innerhalb der Umweltzone. Wenn Sie keine Plakette besitzen, sollten Sie den Bereich umfahren.
  • Einige der von uns empfohlenen Hotels liegen in der Umweltzone. Auf unserer Hotelliste haben wir diese gekennzeichnet.

Besteht eine Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel?

Von den Haltestellen Jädekamp und Wissenschaftspark ist die Akademie fußläufig erreichbar. In unserer Anfahrtsbeschreibung finden Sie ausführliche Hinweise dazu.


Können Sie Hotels empfehlen?

Unsere Hotelliste können Sie sich hier herunterladen.


Stehen PKW-Stellplätze zur Verfügung?

Es stehen ausreichend Parkplätze auf dem Gelände für Sie zur Verfügung. Die Nutzung ist kostenfrei.

Akzeptieren Sie Bildungsschecks?

Wir akzeptieren Bildungsschecks. Die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen durch Bildungsschecks ist in den einzelnen Bundersländern unterschiedlich geregelt. Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Fördermöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern finden Sie u.a. auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Bildungsgutscheine der Arbeitsagentur können wir aufgrund der fehlenden AZAV-Zertifizierung nicht annehmen.

Bitte beachten Sie, dass in der Regel der Antrag auf Förderung vor der Anmeldung zu einer Qualifizierungsmaßnahme gestellt sein muss.

Finden während der Corona-Pandemie Präsenzseminare in der LZH Laser Akademie statt?

Wir bieten unter Einhaltung der entsprechenden Auflagen Präsenzseminare an. Für die Ausbildung der Laserschutzbeauftragten entsprechen nur Präsenzseminare dem Grundsatz der Berufsgenossenschaften.


Welche Sicherheitsstandards in Bezug auf Corona gelten für die Laser Akademie?

Wir beachten bei unserem Hygienekonzept den SARS-CoV-Arbeitsschutzstandard und die branchenspezifische Handlungshilfe der VBG für Bildungseinrichtungen.


Welche Schutzmaßnahmen sollte ich bei der Anreise und beim Zutritt zum Gelände, auf dem sich die LZH Laser Akademie befindet, beachten?

Reisen Sie wenn möglich einzeln an. Wenn Sie Symptome einer COVID-19-Erkrankung haben, testen Sie sich bitte und sehen Sie von einer Teilnahme ab, sollten der Test positiv auf das Sars-Cov2-Virus sein. Wir buchen Sie in solchen Fällen unkompliziert auf einen neuen Termin um.


Welche Verhaltensregeln gelten bei den Seminaren?

Es gilt die generell gültige Maßgabe, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der Seminarräume. Im Seminarraum werden die Sitzplätze durch uns in ausreichendem Abstand aufgestellt. Weitere Sicherheitsmaßnahmen sind Einbahnstraßenregelungen und die üblichen Hygieneregeln (Niesetikette, Händewaschen…) Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist nicht mehr vorgeschrieben. Wenn Sie Erkältungssymptome haben, aber negativ auf das SARS-Cov2-Virus getestet sein, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie dennoch eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung tragen.


Bieten Sie auch Seminare in englischer Sprache an?

Wir bieten die Ausbildung für Laserschutzbeauftragte für technische Anwendungen als regelmäßig stattfindendes offenes Seminar und als Inhouse-Seminar auch in englischer Sprache an. Informationen zu dem Seminar und den nächsten Terminen finden Sie unter: Laser Safety Officer for technical applications.

Brauche ich einen Ausbildungsnachweis, um an dem Lehrgang teilzunehmen?

Zur Prüfung wird folgender Personenkreis zugelassen: Meister des Handwerks oder der Industrie, Techniker, Facharbeiter, Laserstrahlfachkräfte, Personen mit abgeschlossener Hochschulausbildung in einem ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Studienfach. Bitte senden Sie uns einen entsprechenden Nachweis elektronisch oder per Post, oder bringen Sie den Nachweis zum Lehrgangsbeginn mit. Sie haben keinen passenden Nachweis? Bitte rufen Sie uns an, damit wir die alternativen Zulassungsvoraussetzungen mit Ihnen besprechen können.

Sollten Sie die Mindestvoraussetzung zur Prüfung nicht erfüllen, können Sie trotzdem am Lehrgang teilnehmen und erhalten eine Teilnahmebescheinigung.


Gibt es spezielle Sicherheitshinweise für den Praxisteil des Lehrgangs?

Ja, bitte beachten Sie unsere Hinweise in der Information für Gäste und Lehrgangsteilnehmer. Bitte bringen Sie, wenn bereits vorhanden, Ihre Sicherheitsschuhe mit. Sollten Sie keine Sicherheitsschuhe haben, stellen wir Ihnen vor Ort kostenfrei Sicherheitskappen zur Verfügung.

Bieten Sie auch individuelle Veranstaltungen sowie Inhouse-Seminare an?

Hier finden Sie weitere Informationen über unsere Inhouseseminare.

Was muss ich bei der Auswahl des Anbieters für die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragter berücksichtigen?

Es gibt zahlreiche Anbieter, die Kurse für den Erwerb der Fachkenntnisse (früher Sachkunde) für Laserschutzbeauftragte durchführen und viele verschiedene Seminartitel. Da ist die Auswahl des richtigen Anbieters und Lehrgangs nicht ganz leicht. Orientierung bietet die TROS Laserstrahlung (die viele aber erst im Lehrgang kennenlernen) und Werbung und Information auf den Internetseiten der Kursanbieter. Leider kursieren dort aber einige Begriffe, die eben doch mehr Werbung als sachlich richtige Information sind.

Damit Sie bei der Kursauswahl nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, möchten wir Ihnen diese Hilfe an die Hand geben:


» Nach welcher Richtlinie muss ausgebildet werden?

Die Ausbildung von Laserschutzbeauftragten ist in der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (DGUV Vorschrift 11, früher BGV B2) und in der OStrV (konkretisiert durch die TROS Laserstrahlung) geregelt. Hat Ihre BG die DGUV Vorschrift 11 noch nicht zurückgezogen, muss nach dieser und nach der TROS Laserstrahlung ausgebildet werden. Andere Vorschriften, auf die häufig verwiesen wird (VBG 93, BGI 832, DIN EN 60825), entsprechen nicht dem aktuellen Rechtsrahmen für die Ausbildung.


» Gibt es Teilnahmevoraussetzungen?

Nein, aber Obacht!! Im Prinzip kann jeder Interessierte an einer Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten teilnehmen. Zum Laserschutzbeauftragten bestellt werden kann aber nur, wer über eine zum Anwendungsfall passende Ausbildung oder eine vergleichbare Berufserfahrung UND eine zeitnah ausgeübte berufliche Tätigkeit an entsprechenden Lasereinrichtungen verfügt. Z.B. soll ein Laserschutzbeauftragter für technische Anwendungen eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder Berufserfahrung verfügen (analoges gilt für die Bereiche Medizin, Kosmetik, Show sowie Bau und Vermessung). Die Auswahl des geeigneten Mitarbeiters obliegt dem Arbeitgeber (Auswahlverantwortung).


» Ich habe Prüfungsangst – Muss die Prüfung wirklich sein?

Ganz klar: Ja! Laut OStrV ist für den erstmaligen Nachweis der fachlichen Qualifikation eine erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen. Dies impliziert eine Erfolgskontrolle in Form einer Prüfung. In der Technischen Regel TROS Laserstrahlung sind aus diesem Grund sogar Art und Umfang der Prüfung beschrieben: Ein Multiple-Choice-Test mit mindestens 15 Fragen. Die Prüfung muss vom Anbieter fünf Jahre zur Einsichtnahme aufbewahrt werden. Eine Teilnahmebescheinigung auf der keine erfolgreiche Teilnahme bestätigt wird, nützt Ihnen nichts. Kursanbieter die eine erfolgreiche Teilnahme bestätigen, ohne dass eine Prüfung durchgeführt wurde, bilden nicht nach den Empfehlungen der TROS Laserstrahlung aus.

Und bedenken Sie: Sie übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe. Eine Lernerfolgskontrolle dient Ihrer Sicherheit, dass Sie die wesentlichen Inhalte des Lehrgangs verstanden haben! 


» Läuft das Zertifikat ab?

Muss ich regelmäßig Fortbildungen besuchen? Auch hier gibt es eine klare Aussage – Ja! Sie haben gemäß OStrV § 5(2) die Pflicht dazu: „Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten.“ Die zeitlichen Abstände der Fortbildungen richten sich danach, inwieweit sich der Stand der Technik in Bezug auf die eingesetzten Laserprodukte oder die Vorschriften sich weiterentwickelt haben. Eine eintägige Wiederauffrischung alle fünf Jahre wird als angemessen angesehen. Es gibt somit keine lebenslang gültigen Zertifikate.


» Akkreditierter oder Zertifizierter Anbieter?

Wer lässt die Kursanbieter zu? Kurz und knapp: Niemand. Es gibt weder speziell für die Ausbildung von Laserschutzbeauftragten akkreditierte noch zertifizierte Anbieter (und demzufolge auch keine offiziell anerkannten Zertifikate). Es gibt nur mehr oder weniger qualifizierte Kursanbieter. Aber dafür gibt es keine Bescheinigung durch irgendwen. Eine Zulassung der Kursanbieter durch die zuständige Stelle (z. B. staatliche Arbeitsschutzbehörde oder Unfallversicherungsträger) ist auch weiterhin nicht vorgesehen.

Wer einen Laserschutzbeauftragten ohne die erforderlichen Fachkenntnisse bestellt, handelt ordnungswidrig. Auch ist denkbar, dass bei fehlenden Fachkenntnissen im Falle eines Unfalls eine Mithaftung des Laserschutzbeauftragten oder des Arbeitgebers zum Tragen kommt. Wählen Sie den Anbieter für Ihre Ausbildung daher sorgfältig aus.

» Brauche ich einen Ausbildungsnachweis, um an dem Lehrgang teilzunehmen?

Der Lehrgang setzt eine nachzuweisende abgeschlossene Berufsausbildung/ Hochschulausbildung in einem metallverarbeitenden oder elektrotechnischen Beruf voraus. Bitte senden Sie uns einen entsprechenden Nachweis elektronisch oder per Post, oder bringen Sie den Nachweis zum Lehrgangsbeginn mit. Sie haben keinen passenden Nachweis? Bitte rufen Sie uns an, damit wir die alternativen Zulassungsvoraussetzungen mit Ihnen besprechen können.


» Gibt es spezielle Sicherheitshinweise für den Praxisteil des Lehrgangs?

Bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise in der Information für Besucher und Lehrgangsteilnehmer. Wenn bereits vorhanden, bringen Sie bitte Ihre Sicherheitsschuhe mit. Sollten Sie keine Sicherheitsschuhe haben, stellen wir Ihnen vor Ort kostenfrei Sicherheitskappen zur Verfügung.

» Wann erhalte ich die Rechnung?

In der Regel senden wir Ihnen die Rechnung einige Wochen vor Seminarbeginn per Post und auf Wunsch auch per E-Mail. Bitte achten Sie bei Ihrer Anmeldung auf eine vollständige Angabe Ihrer Rechnungsadresse.

» Wann erhalte ich die Seminarunterlagen?

Die Seminarunterlagen werden zu Beginn der Veranstaltung ausgegeben.

» Muss ich mich selbst um meine Verpflegung während der Lehrgänge kümmern?

Wir stellen Ihnen über den Tag Kaffee, Tee und Kaltgetränke zur Verfügung. Ein Mittagessen und ein Nachmittagssnack sind im Seminarpreis enthalten. Sollten Sie vegetarische Verpflegung wünschen oder auf bestimmte Lebensmittel verzichten müssen, teilen Sie uns bitte im Vorfeld Ihre Wünsche mit.